Bearbeitungsentgelte
IVH Gebühren | Remittenden | Nachlieferung *) | Gebühren | |
Zeitarbeits- | Alle anderen | € 2,50 | € 15,00 | € 8,00 |
€ 2,20 | € 1,30 | |||
Alle Beträge zzgl. gesetzlicher Ust. | Betrag inkl. | |||
*) Bezieht sich nur auf den 4. und letzten Werktag eines Monats
Die vorbereiteten Fahrkarten - entsprechend Ihrem Bestellschein - werden Ihrem Hause übergeben. Der IVH e.V. gibt bei Bedarf Ersatzkarten gegen Gebühr aus, nimmt Fahrgelderstattungen vor, führt ein monatliches Journal und übernimmt weitere administrative Pflichten. Für bestellte Karten, die von Ihnen als Remittenden (ungültige Karten) zurückgegeben werden, wird eine Gebühr erhoben. Die monatliche Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihrem Unternehmen und dem IVH e.V..
Die vom IVH erhobenen Gebühren beinhalten:
1. Individuelle Beratung Ihrer Mitarbeiter zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem GKA II.
2. Betreuung Ihrer GKA II Administration.
3. Auf Wunsch Einweisung Ihres GKA II Sachbearbeiters vor Ort.
4. Bereitstellung der GKA II Formulare.
