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Info Azubi

Auszubildende bekommen eine Ermäßigung auf die ProfiCard von zur Zeit pro Monat € 13,50 für eine 3-Ringe-Karte und € 21,00 für eine Gesamtbereichskarte.

Um diese Ermäßigung zu erhalten, müssen bis zum rot markierten Termin im Abgabekalender folgende Unterlagen beim IVH vorliegen:

1. ein Berechtigungsnachweis und
2. ein ausgefüllter Fragebogen

1. Berechtigungsnachweis 
Der Berechtigungsnachweis wird von unterschiedlichen Stellen ausgegeben. Ausschlaggebend hierfür ist der zu erlernende Beruf. Alle kaufmännischen Berufe erhalten ihren Berechtigungsnachweis von der Handelskammer Hamburg (siehe Muster). Die handwerklichen Berufe von der Handwerkskammer Hamburg. Beide Institutionen versenden im Regelfall diese Bescheinigungen automatisch. Die Handelskammer an die Adresse, die im Ausbildungsvertrag eingetragen ist und die Handwerkskammer an den Ausbildungsbetrieb. Diese Bescheinigungen müssen lediglich vom Azubi unterschrieben und an uns weitergeleitet werden.

Falls sich die Versendung verzögert, muss der Berechtigungsnachweis vom Azubi selbst eingeholt werden. Bei allen HVV-Servicestellen bekommt man ein entsprechendes Formular (siehe Muster). Dieses Formular muss vom Auszubildenden ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Ausbildungsbetrieb bestätigt mit Stempel und Unterschrift diese Angaben.  Dann muss dieser Berechtigungsnachweis direkt bei der entsprechenden Kammer abgestempelt und anschließend an den IVH weitergeleitet werden.

Besitzt ein Azubi bereits ein Jahresabonnement des HVV, akzeptieren wir die Gültigkeit des Azubi-Abonnements als Geltungsdauer für den Berechtigungsnachweis.

Auszubildende, die mit ihrem Beruf nicht unter die Obhut der Handels- bzw. Handwerkskammer fallen, bekommen die Bescheinigung nicht automatisch zugesandt. In diesem Fall muss der Berechtigungsnachweis vom Azubi bei der entsprechenden Stelle vorgelegt und abgestempelt werden (z.B. Anwaltskammer, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Schule bei dualem Ausbildungssystem u.s.w.).

Wir bemühen uns, den Ausbildungsbetrieb über demnächst ablaufende Berechtigungsnachweise ihrer Azubis zu informieren. Dies geschieht in der Regel per eMail 2-3 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer. Auszubildende, die wir bereits als Vollzahler führen, weil ihre Unterlagen nicht komplett sind, werden in dieser Liste nicht berücksichtigt. Berechtigungsnachweise gelten maximal ein Jahr. Beim IVH-Kartenwechsel zum 1. März muss keine neue Bescheinigung vorgelegt werden, ausser sie läuft zum 28.02. ab.

2. Fragebogen
Jeder neue Auszubildende muss einen ausgefüllten Fragebogen beim IVH abgeben (Fragebogen [PDF-Datei, 68 KB]). Diese Fragebögen sind anonym. Es hat sich jedoch bewährt, sie mit Namen zu versehen, damit wir wissen, welcher Azubi einen Fragebogen abgegeben hat. Dieser Namensvermerk kann z.B. per Post-It erfolgen.

Beim Kartenwechsel zum 1. Dezember müssen ALLE Azubis erneut einen Fragebogen ausfüllen. Wir schreiben die Sachbearbeiter mit entsprechender Namensliste und beiliegenden Blanko-Fragebögen Ende Oktober / Anfang November an. Diese Fragebögen müssen bis zum rot markierten Tag im Dezember (Abgabekalender) beim IVH vorliegen, auch wenn der Azubi bis dahin seine neue ProfiCard noch nicht abgeholt hat.

3. Fehlende Unterlagen
Fehlt eine der obigen Unterlagen bis zum Stichtag (6. Werktag im Abgabekalender), so verliert der Azubi seinen Azubi-Status und wird als Vollzahler berechnet. Sobald die Unterlagen komplett sind, erhält er die Ermäßigung mit dem nächsten möglichen Abrechnungszeitraum zurück. Rückwirkend erstatten wir kein Geld.

BITTE BEDENKEN SIE :
AUCH AM SCHALTER BEKOMMT NIEMAND EINE ERMÄßIGUNG, WENN ER SEINE UNTERLAGEN NICHT KOMPELTT VORLEGEN KANN!