Startseite Sitemap Kontakt Impressum
Startseite Sitemap Kontakt Drucken

Fragen & Antworten (FAQ)

Wir haben hier für Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen zusammengestellt. Finden Sie keine passende Antwort oder bevorzugen Sie ein persönlichen Gespräch, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt).

Wie kündige ich mein HVV-Abo?

Wenn Ihnen die ProfiCard ausgehändigt wird, geben Sie Ihrem Sachbearbeiter Ihre alte HVV-Wertmarke zurück. Er leitet sie an uns weiter und wir veranlassen die Kündigung.

**********

Mir wurde mein altes HVV-Abo abgebucht obwohl ich eine ProfiCard habe. Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Im 1. Monat kommt es immer zu einer Doppelabbuchung, was daran liegt, dass der HVV zum 1. eines Monats abbucht und die ProfiCard zum Monatsende bezahlt werden muss. Sofern der Abgabetermin eingehalten wurde, wird Ihnen der HVV-Betrag im nächsten Monat erstattet. Sollten Sie es nicht rechtzeitig schaffen, ist dies auch kein Problem. Alle zuviel gezahlten Beträge werden Ihnen wieder gutgeschrieben.

**********

Bekomme ich die ProfiCard erstattet wenn ich krank bin/war?

Sie können / konnten aufgrund einer Erkrankung die ProfiCard über einen längeren Zeitraum nicht nutzen. Ein Anrecht auf Erstattung haben Sie ab dem 22. Tag. Hierfür benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie nicht in der Lage gewesen sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Haben Sie eine Kur gemacht oder lagen im Krankenhaus benötigen wir von diesen Einrichtungen eine entsprechende Bescheinigung. Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Erstattung, wird Ihnen die ProfiCard ab dem 1. Tag, an dem Sie sie nicht nutzen konnten, erstattet.

**********

Kann ein Mitarbeiter eine Karte auch noch nach dem Bestelltermin bekommen?

Wir bieten gegen eine Kuriergebühr von € 15,00 zwei Nachliefertermine an. Diese entnehmen Sie bitte unserem Abgabekalender.
Natürlich ist es nach wie vor möglich, dass ein Teilnehmer seine ProfiCard persönlich bei uns abholt oder Sie einen eigenen Kurier für die Abholung beauftragen. Bitte vermerken Sie Abholdatum und Abholart auf dem Bestellschein. Vermerken Sie nichts, gehen wir davon aus, dass Sie unseren Kurier gegen Gebühr in Anspruch nehmen wollen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass das Sekretariat des IVH Ihnen keine Zusagen für die Neuaustellung einer ProfiCard machen kann und Sie auf die Bürozeiten der Abteilung ProfiCard verweisen muss.

**********

Kann das Unternehmen eine Azubi-Bescheinigung ausstellen?

Nein, um eine Ermäßigung zu bekommen, ist der Berechtigungsnachweis der entsprechenden Stellen zwingend notwendig. (Siehe auch Azubi Info)

**********

Ein Mitarbeiter hat seine ProfiCard verloren. Was jetzt?

Kein Problem. Drucken Sie die Verlusterklärung aus. Der Mitarbeiter füllt sie vollständig aus und unterschreibt sie und Sie faxen sie an uns. Wir stellen eine neue Karte aus und senden sie per Einschreiben / Rückschein zu.
 

DAS ORIGINAL DER VERLUSTERKLÄRUNG SCHICKEN SIE UNS BITTE UMGEHEND PER POST ZU!

**********

Ein Mitarbeiter hat seinen Namen geändert. Was muss jetzt getan werden?

Sie bestellen für den Mitarbeiter zum nächsten Monat eine ProfiCard auf den neuen Namen. Wenn möglich geben Sie in der Spalte ProfiCard-Nummer die bestehende Kartennummer an. In der Spalte 'Info' machen Sie bitte ein Kreuzchen bei 'Namensänderung'. Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter die neue ProfiCard aushändigen, nehmen Sie die alte Karte im Tausch zurück. Diese ProfiCard senden Sie uns bitte bis zum Abgabetermin zu. Stellen Sie sicher, dass Sie die ProfiCard auch aushändigen können und der Teilnehmer sich nicht gerade zu dieser Zeit z.B. auf Hochzeitsreise befindet.

**********

Ein Mitarbeiter benötigt einen anderen ProfiCard-Tarif. Was muss jetzt getan werden?

Sie bestellen für den Mitarbeiter zum nächsten Monat eine ProfiCard für den gewünschten Tarif. Wenn möglich geben Sie in der Spalte ProfiCard-Nummer die bestehende Kartennummer an. In der Spalte 'Info' machen Sie bitte ein Kreuzchen bei 'Kartentausch'. Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter die neue ProfiCard aushändigen, nehmen Sie die alte Karte im Tausch zurück. Diese ProfiCard senden Sie uns bitte bis zum Abgabetermin zu.

**********

Ein Mitarbeiter hat einen eine Sozialkarte. Was mache ich damit?

Den ausgefüllten Abschnitt für ein Abonnement / ProfiCard schicken Sie an uns. Wir leiten ihn weiter. Die Erstattung erfolgt auf das Privatkonto des Teilnehmers.

**********

Ein Mitarbeiter bekommt - nachdem er von einem HVV-Abo auf die ProfiCard gewechselt hat - die Erstattung für die Sozialkarte nicht mehr. Was muss er tun, um die Erstattung wieder zu bekommen?

Da die Erstattung an das Abo gebunden ist, ist sie bei der Kündigung automatisch erloschen. Der Teilnehmer muss sich eine Ersatzbescheinigung beim HVV holen.
Auch bei der ProfiCard ist die Erstattung an die Kartennummer gebunden, deshalb mussten alle, die eine Erstattung erhalten, beim Kontingentwechsel eine Änderungsmitteilung ausfüllen. Diese Änderungsmitteilung gilt nicht für den Wechsel vom HVV-Abo auf die ProfiCard.

**********

Bekommt das Unternehmen eine Rechnung für die Fahrkarte?

Nein, das Unternehmen zahlt einen Fahrgeldzuschuss zum Bruttolohn (in Hamburg auch als Sachbezug, sofern dieser noch nicht ausgeschöpft ist) und die ProfiCard wird vom Nettolohn des Teilnehmers einbehalten. Auf unserer Rechnung für unsere Bearbeitungsentgelte befindet sich eine Information über die Zusammensetzung des Betrages, den wir für die Fahrgelder abbuchen (Rückseite unserer Gebührenrechnung).

**********

Können wir den Fahrgeldzuschuss bei den Sachbezügen (bis 44 € steuerfrei) geltend machen?

Aufgrund des BFH Urteils vom 14.11.2012, VI R 56/11 und der damit verbundenen Unsicherheit bzgl. der Hamburger Regelung, können wir derzeit keine verbindlichen Auskünfte zu diesem Thema geben.