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Fragen & Antworten (FAQ)

Wir haben hier für Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen zusammengestellt. Finden Sie keine passende Antwort oder bevorzugen Sie ein persönlichen Gespräch, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt).

Können wir den Fahrgeldzuschuss bei den Sachbezügen (bis 44 € steuerfrei) geltend machen?

Für die Freie und Hansestadt Hamburg hat das Finanzamt (Stand Juli 2008) eine einheitliche Regelung herausgegeben. Sie finden den entsprechenden Text unter Aktuelles .

Für Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt diese Regelung nicht. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt bezüglich einer Klärung.

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Wie kündige ich mein HVV-Abo?

Wenn Ihnen die ProfiCard ausgehändigt wird, geben Sie Ihrem Sachbearbeiter Ihre alte HVV-Wertmarke zurück. Er leitet sie an uns weiter und wir veranlassen die Kündigung.

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Mir wurde mein altes HVV-Abo abgebucht obwohl ich eine ProfiCard habe. Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Im 1. Monat kommt es immer zu einer Doppelabbuchung, was daran liegt, dass der HVV zum 1. eines Monats abbucht und die ProfiCard zum Monatsende bezahlt werden muss. Sofern der Abgabetermin eingehalten wurde, wird Ihnen der HVV-Betrag im nächsten Monat erstattet. Sollten Sie es nicht rechtzeitig schaffen, ist dies auch kein Problem. Alle zuviel gezahlten Beträge werden Ihnen wieder gutgeschrieben.

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Bekomme ich die ProfiCard erstattet wenn ich krank bin/war?

Sie können / konnten aufgrund einer Erkrankung die ProfiCard über einen längeren Zeitraum nicht nutzen. Ein Anrecht auf Erstattung haben Sie ab dem 22. Tag. Hierfür benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie nicht in der Lage gewesen sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Haben Sie eine Kur gemacht oder lagen im Krankenhaus benötigen wir von diesen Einrichtungen eine entsprechende Bescheinigung. Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Erstattung, wird Ihnen die ProfiCard ab dem 1. Tag, an dem Sie sie nicht nutzen konnten, erstattet.

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Kann ein Mitarbeiter eine Karte auch noch nach dem Bestelltermin bekommen?

Rufen Sie uns kurz an, um zu prüfen ob es möglich ist. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass das Sekretariat des IVH Ihnen diesbezüglichen keine Zusagen machen kann und Sie auf die Bürozeiten der Abteilung ProfiCard verweisen muss.
Ist eine Nachbestellung möglich bedenken Sie bitte, dass die nachträglich bestellte Karte durch Sie bei uns abgeholt werden muss.

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Kann das Unternehmen eine Azubi-Bescheinigung ausstellen?

Nein, um eine Ermäßigung zu bekommen ist der Berechtigungsnachweis der entsprechenden Stellen zwingend notwendig. (Siehe auch Azubi Info)

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Ein Mitarbeiter hat seine ProfiCard verloren. Was jetzt?

Kein Problem. Drucken Sie die Verlusterklärung aus. Der Mitarbeiter füllt sie vollständig aus und unterschreibt sie und Sie faxen sie an uns. Wir stellen eine neue Karte aus und senden sie per Einschreiben / Rückschein zu.
 

DAS ORIGINAL DER VERLUSTERKLÄRUNG SCHICKEN SIE UNS BITTE UMGEHEND PER POST ZU!

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Ein Mitarbeiter hat einen Familienpass / eine Sozialkarte. Was mache ich damit?

Den ausgefüllten Abschnitt für ein Abonnement / ProfiCard schicken Sie an uns. Wir leiten ihn weiter. Die Erstattung erfolgt auf das Privatkonto des Teilnehmers.

Ab dem 1. Januar 2011 gibt es über den Familienpass keine Ermäßigung mehr für Zeitfahrkarten des ÖPNV und somit auch nicht mehr für die ProfiCard.

Die Sozialkarte bleibt von dieser Neuregelung unberührt.

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Ein Mitarbeiter bekommt - nachdem er von einem HVV-Abo auf die ProfiCard gewechselt hat - die Erstattung für die Sozialkarte nicht mehr. Was muss er tun, um die Erstattung wieder zu bekommen?

Da die Erstattung an das Abo gebunden ist, ist sie bei der Kündigung automatisch erloschen. Der Teilnehmer muss sich eine Ersatzbescheinigung beim HVV holen.
Auch bei der ProfiCard ist die Erstattung an die Kartennummer gebunden, deshalb mussten alle, die eine Erstattung erhalten, beim Kontingentwechsel eine Änderungsmitteilung ausfüllen. Diese Änderungsmitteilung gilt nicht für den Wechsel vom HVV-Abo auf die ProfiCard.

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Bekommt das Unternehmen eine Rechnung für die Fahrkarte?

Nein, das Unternehmen zahlt einen Fahrgeldzuschuss zum Bruttolohn (in Hamburg auch als Sachbezug, sofern dieser noch nicht ausgeschöpft ist) und die ProfiCard wird vom Nettolohn des Teilnehmers einbehalten. Auf unserer Rechnung für unsere Bearbeitungsentgelte befindet sich eine Information über die Zusammensetzung des Betrages, den wir für die Fahrgelder abbuchen (Rückseite unserer Gebührenrechnung).