Klima- und Transformationsfonds – Entlastung der Industrie darf nicht zur Hängepartie werden
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. November 2023 die Umschichtung von Haushaltsmitteln zur Bewältigung der Corona-Krise für verfassungswidrig erklärt. Fest eingeplante Kredite von 60 Milliarden Euro dürfen nicht für den Klimaschutz verwendet werden. Davon ist auch das von der Bundesregierung Mitte November vorgestellte Strompreispaket betroffen.
Dazu erklärt der Vorsitzende des Industrieverband Hamburg, Matthias Boxberger:
„Die Bundesregierung ist für die Aufstellung eines verfassungsgemäßen Bundeshaushalts und die Bereitstellung von Transformationsmitteln verantwortlich. Die Ampel hat unserer Industrie in den letzten Monaten fest zugesagt, dass alle Förderzusagen eingehalten werden. Diese Worte müssen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Die vielen tausend Mitarbeiter gerade in den energieintensiven Unternehmen brauchen genauso Sicherheit für ihre Arbeitsplätze wie die Unternehmen Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Die Industrie darf nicht zum Leitragenden von finanzpolitischen Fehlern der Ampel sein.
Entlastungen sind unverzichtbar, wenn die energieintensiven Branchen am Standort Deutschland wettbewerbsfähig bleiben sollen. Die Bundesregierung muss gerade vor dem Hintergrund der verhängten Haushaltssperre schnell eine neue Finanzierungslösung finden. Es ist dringend notwendig, auf allen Politikfeldern, insbesondere bei der Transformation zur Klimaneutralität, zu prüfen, ob die gewählten Konzepte weiter tragen. Wir müssen uns gemeinsam einer konsequenten Priorisierung in den öffentlichen Haushalten stellen. Diese muss den Grundsätzen von Effektivität, Effizienz, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit unter den gegebenen geopolitischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen und unter langfristigen Erfordernissen gerecht werden. “